Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)

1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Verträge, Lieferungen, Onlinebestellungen (Shop.mega.de) und sonstige Leistungen einschließlich Beratung für die Gesellschaften der MEGA Gruppe (MEGA eG, SKV GmbH, Orth GmbH & Co. KG, Robert Schmid GmbH & Co. KG Farben- und Tapetengroßhandel, MSG MEGASERVICE GmbH im Folgenden: MSG). Abweichenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich anerkannt werden. Soweit die MSG als Reisever-anstalter handelt, gelten die besonderen Reisebedingungen der MSG. Soweit die MSG Reisen anderer Reiseveranstalter vermittelt, gelten jeweils deren Reisebedingungen. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in unseren satzungsmäßigen Veröffentlichungsorganen, durch die Kundenzeitschrift oder in sonstiger Weise schriftlich bekanntgegeben.

2. Angebote und Vertragsschluss

a) Sämtliche in unseren Verkaufsunterlagen und im Internet enthaltenen Angebote sind – soweit nicht anders bezeichnet – als freibleibend, d. h. nur als Einladung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Eine Bestellung, die in unserem Onlineshop durch das Anklicken des Buttons „KAUFEN“ erfolgt, wird für uns erst bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wird. Eine Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Als Bestellbestätigung gilt auch ein nach erfolgter Lieferung oder Bereitstellung übergebener Lieferschein, bzw. die Rechnung. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgeändert werden.

b) Es besteht für uns keine Rücknahmeverpflichtung von mangelfrei gelieferten Waren. Eine nachträgliche Änderung oder Stornierung des Auftrages ist nur aufgrund besonderer Vereinbarung und dann möglich, wenn sich die Ware noch im ursprünglichen und mangelfreien Zustand befindet. Mangelfreie Sonderbestellungen, also die Bestellungen solcher Waren, die nicht ständig bei uns auf Lager vorrätig sind, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

3. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrenübergang

a) Lieferungen erfolgen ab unserem Lager oder dem Lager des Herstellers. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird, sind wir zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen.

b) Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dieses gilt auch bei Teillieferungen. Bei Auslieferungen mit unserem Fahrzeug geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

c) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweisbar auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit. Schadensersatzansprüche wegen der Verlängerung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preise. Die Preise verstehen sich netto, d. h. zzgl. Mehrwertsteuer.

a) Sollten sich unsere Preise nach Vertragsabschluss und vor Lieferung ermäßigen oder erhöhen, gelten für die noch abzunehmenden Lieferungen die veränderten Preise. Im Fall der Erhöhung der Preise ist der Käufer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung berechtigt, durch schriftliche Erklärung von dem dann noch offenen Teil des Vertrages zurückzutreten. Außerdem berechtigen uns außergewöhnliche Markt- und Kostenänderungen unsere Preise entsprechend anzupassen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

b) Eingeräumte Skontopreise gelten nur für die von dem Auftrag erfasste Menge. Ein Skontoabzug ist nur möglich, wenn dieser besonders vereinbart wird und der Käufer keine anderweitigen Verbindlichkeiten bei uns hat. Skontierfähig ist lediglich der reine Warenwert ohne Nebenkosten. Nutzt der Kunde im Onlineshop (Shop.mega.de) eine andere Zahlungsart als „auf Rechnung“, ist der Skontoabzug ausgeschlossen.

c) Für die Lieferung von Waren wird eine Logistikpauschale von 2,95 € je Auftrag berechnet. Frachtkosten bei Sonder- oder Expressbestellungen gehen zu Lasten des Käufers. Paletten werden bei Auslieferung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Für eine vereinbarte Rücknahme von Ware wird eine Pauschale von 15,00 € von der Gutschrift für die Warenrücknahme abgezogen. Die bei Sonderbestellungen entstehenden Nebenkosten wie Fracht, Porto, Verpackung usw. gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, gegen Guthaben des Käufers, die durch Retouren, Ausschüttung von Rabatten, Dividenden etc. entstanden sind oder zukünftig entstehen, mit bestehenden fälligen Forderungen gegenüber dem Käufer aufzurechnen oder hinsichtlich noch nicht fälliger Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

d) Unsere Rechnungen sind mit Erteilung fällig und zahlbar ohne Abzug. Anders lautende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden.

e) Wir sind berechtigt, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf anfallender Zinsen und Kosten zu verrechnen.

f) Bei einem vereinbarten Bankeinzug ist der Zahlbetrag einen Tag nach Zugang der Rechnung fällig, es sei denn, es wurde ein späterer Fälligkeitstermin vereinbart. Die Vorabinformation des Lastschrifteinzuges (SEPA Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung. Ausreichend ist der Zugang der Vorabinformation spätestens einen Tag vor Fälligkeit (Einzug des Rechnungsbetrages).

g) Verzugszinsen werden mit 12 % p. a. berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder der Käufer eine geringere Belastung. Die Verkäuferin ist berechtigt, auf der Basis der vereinbarten Verzugszinsen monatliche Zinsnoten zu erstellen.

h) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfolgen bei ihm Pfändungen oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein und begleicht er nach erfolgter Fristsetzung durch uns nicht seine gesamten Rückstände, so sind wir berechtigt, von allen oder einzelnen Lieferverträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, zurückzutreten. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, sämtliche weiteren Forderungen sofort fällig zu stellen und weitere Käufe lediglich gegen Barzahlung abzuwickeln. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

i) Für Mahnungen werden dem Käufer Verzugspauschalen in Rechnung gestellt. Für die erste Mahnung entstehen 30,00 € Kosten und für die zweite und dritte Mahnung jeweils weitere 5,00 €.

j) Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Zahlungsverweigerung oder ein Zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dieses gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Schließlich darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle, einschließlich der bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen und bedingten Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einem etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

b) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die nicht dem Verkäufer gehören. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. Erwerben wir Alleineigentum an der durch Verarbeitung entstandenen Sache, so gilt sie als unsere Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

c) Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) ohne oder nach Bearbeitung an einen oder mehrere Abnehmer weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns zu unserer Sicherung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Er ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber uns vertragsgemäß nachkommt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt jedoch von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z. B. durch Abtretung oder Verpfändung, zu verfügen. Der Käufer hat die von ihm für uns eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind. Auch soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge uns zu und sind gesondert aufzubewahren.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.

e) Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer uns gegenüber für den daraus entstehenden Schaden.

f) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln, insbesondere die gelieferten Waren und die daraus entstandenen Sachen gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsabschluss nachzuweisen.

6. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

a) Nach Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet, diese unverzüglich auf etwaige Mängel sorgfältig zu prüfen und alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel spätestens binnen acht Tagen nach Erhalt und verdeckte Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben unberührt. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalte, Stücken, Gewichten und Farbtönungen sind – sofern keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB vorliegt, - im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Entsprechendes gilt für branchenübliche Maßtoleranzen beim Zuschnitt. Probenmuster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, deren Eigenschaften sind insoweit nicht als Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vereinbart.

b) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, es sei denn er weist nach, dass die Verarbeitung oder Veräußerung erforderlich war, um einen größeren Schaden zu verhindern. Gewährleistungsansprüche sind ferner auch dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf einer Nichtbeachtung von Hinweisen des Herstellers des verarbeiteten Produktes beruht. Falls ein Mangel besteht, sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und des berechtigten Interesses des Käufers die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung, Nachbesserung) zu bestimmen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

c) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen sowie Arglist von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haften wir allerdings nur, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheit – und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

d) Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt unsere gesetzliche Haftung wegen Verzuges. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

e) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorsieht.

7. Verpackung

Die Rückgabe systembeteiligungspflichtiger Verpackungen i.S.v. § 3 Abs. 8 VerpackG ist ausgeschlossen. Für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen benennt der Verkäufer dem Endkunden (gem. § 3 VerpackG) auf Anfrage einen Dritten, der die Rückführung entsprechend dem VerpackG durchführt.

8. Datenschutzklausel

Der Käufer wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten erhoben, gespeichert – soweit gesetzlich zulässig – verarbeitet werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung, die im Internet unter www.mega.de abgebildet ist, bzw. die bei dem Datenschutzbeauftragten der MEGA angefordert werden kann, zu entnehmen. Die Angabe des Geburtsdatums dient der Bonitätsauskunft.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche wird unser Sitz, d. h. Hamburg, vereinbart, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir haben jedoch das Recht, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

10. Änderungen der Rechtsverhältnisse

Der Käufer ist verpflichtet, Änderungen der Rechtsverhältnisse uns unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Rechtsverhältnisse sind z. B.

11. Salvatorische Klausel

Sollte einer der vorstehenden Regelungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Stand: MEGA eG/MEGA Gruppe 02/2024

Allgemeine Verkaufsbedingungen zum Download:

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